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Fluchthilfe an der Schweizer Grenze

Schweizer Flüchtlingspolitik 1933-1945

Die Schweizer Flüchtlingspolitik war in der Zeit des Nationalsozialismus in erster Linie eine Abschreckungspolitik und geprägt von den übergeordneten Zielen, vor einer angeblichen „Überfremdung“ der Schweiz zu schützen, den Arbeitsmarkt zu schützen und „wesensfremde Elemente“ abzuwehren, womit in erster Linie KommunistInnen und Juden/Jüdinnen gemeint waren.

Juden und Jüdinnen galten nicht als politische Flüchtlinge sondern anfangs als Wirtschaftsflüchtlinge, später als rassisch Verfolgte, was einen Anspruch auf politisches Asyl aber ebensowenig begründen konnte. Man wählte für sie den beschönigenden Begriff von „Emigranten“ um nicht von Flüchtlingen zu sprechen, zu einer Zeit als in Deutschland die Nürnberger Gesetze erlassen wurden, als es zu Zwangsarisierungen kam und Berufsverbote ausgesprochen wurden.

Die Schweiz verschärfte ihre Einreisebestimmungen im Takt der Verschärfung der Verfolgung in Nazideutschland und der damit zusammen hängenden Zunahme der Flüchtlingszahlen an ihren Grenzen. Sie

  • führte im Oktober 1938 die Visapflicht ein, die auf „deutsche Nichtarier“ gemünzt war und
  • verlangte die Kennzeichnung von Juden und Jüdinnen mit einem in den Pass gestempelten „J“
  • befahl die teilweise Grenzschließung im Dezember 1940 und die
  • völlige Grenzschließung im Herbst 1942

Durch ihre diplomatischen Kontakte und ausführliche Schilderungen von Flüchtlingen wusste die Schweiz schon im Jahr 1942 vom Holocaust und der Lebensgefahr, die für zurückgewiesene Flüchtlinge bestand.

Weisung vom 26. September 1942 („Grenzschließung“)

I. Illegal einreisende Ausländer sind zurückzuweisen.

II. Hiervon sind auszunehmen:

  1. Deserteure (…).
  2. Politische Flüchtlinge (…). Flüchtlinge nur aus Rassegründen sind nach der bisherigen Praxis nicht politische Flüchtlinge
  3. Härtefälle:
    a) Offenbar kranke Personen und schwangere Frauen
    b) Flüchtlinge im Alter über 65 Jahre. (…)
    c) Alleinreisende Kinder unter 16 Jahren.
    d) Eltern mit eigenen Kindern unter 16 Jahren.
    e) Flüchtlinge, die (…) glaubhaft machen, dass sie nahe Angehörige (Ehegatte, Eltern, Kinder) in der Schweiz oder sonstwie enge Beziehungen zu der Schweiz (langjähriger Aufenthalt) haben.

III. Ausnahmslos zurückzuweisen sind französische Juden, da sie in ihrem Heimatland nicht gefährdet sind.

Fluchtrouten

Flüchtlinge übertraten die Schweizer Grenze von allen Seiten: von Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien. Schwerpunkte der Grenzübertritte in der Bodenseeregion waren die Region um Schaffhausen mit ihrem unübersichtlichen Grenzverlauf sowie das Rheindelta bei Diepoldsau, Lustenau und St. Margareten. Im Rheindelta nahmen die Flüchtlingszahlen nach dem Anschluss von Österreich im März 1938 dramatisch zu.

Der „Westfeldzug“ und die deutsche Besetzung von Nordfrankreich führten im Jahr 1940 zu einer Zunahme von Flüchtlingen an der Schweizer Westgrenze (Kantone Basel und Jura). Anfangs wurde die Grenze noch mit dem Ziel des Transits in das nicht besetzte Frankreich überquert, später flohen viele aus dem mit Nazideutschland kollaborierenden südfranzösischen Vichy-Regime. Für die Schweiz galt dennoch die Parole: „Ausnahmslos zurückzuweisen sind französische Juden, da sie in ihrem Heimatland nicht gefährdet sind.“ (Weisung vom 16.9.1942) 1

Auch im Tessin nahmen die Flüchtlingszahlen stark zu, nachdem die Deutschen im Jahr 1943 den Norden von Italien besetzt hatten.

Die Grenze wurde überquert, indem man durch Flüsse schwamm, über den Bodensee paddelte, die grüne Grenze überschritt 2 oder mit gefälschten Papieren den Zoll passierte.

Bis zum Jahr 1935 war es noch möglich, den kleinen Grenzverkehr und die hier üblichen Tagesscheine zu nutzen: Ein Fluchthelfer kaufte in der Schweiz eine Rückfahrkarte mit der Bahn und ließ sich einen Tagesschein als Passersatzpapier ausstellen. In Deutschland übergab er den Tagesschein und die Fahrtkarte an einen Flüchtling, der damit unbehelligt in die Schweiz einreisen konnte, während der Fluchthelfer selbst eine neue Fahrkarte löste und an der Grenze seinen richtigen Pass vorzeigte.

Fluchthilfe

Heutzutage sind hunderte FluchthelferInnen an der Schweizer Grenze namentlich bekannt, durch Autobiografien von Flüchtlingen, durch Recherchen in staatlichen Archiven und nicht zuletzt durch die Arbeit der Rehabilitations-Kommission der Schweiz (s.u.). Doch man sollte nicht vergessen: Fluchthilfe fand im Verborgenen statt und beruhte auf der Verschwiegenheit aller Beteiligten. War sie erfolgreich, schlug sie sich nicht in Verhörprotokollen oder Strafakten nieder.

Eine umfangreiche Zusammenstellung über Fluchthilfe in der Region Konstanz verdanken wir Lina Franken, die im Jahr 2000 ein Kapitel über Fluchthilfe für jüdische und politisch Verfolgte schrieb, das auf der Website der Konstanzer Stolpersteininitiative online zugänglich ist.

Solchen Übersichten ist u.a. zu entnehmen, dass es FluchthelferInnen auf beiden Seiten der Grenze geben musste. Sie halfen Jüdinnen und Juden, politisch Verfolgten, WiderstandskämpferInnen, KZ-Insassen, ZwangsarbeiterInnen und Deserteuren. Teilweise waren sie organisiert bei der Roten Hilfe, bei Sozialdemokraten, bei jüdischen Organisationen, teilweise waren es einfach ortskundige Privatpersonen und ihr persönliches Umfeld (Familie, Freunde, KollegInnen), die die großen Risiken der Fluchthilfe auf sich nahmen.

Auf deutscher Seite riskierten sie ihre gesamte Existenz. Für die solidarische Hilfe für Menschen in Not gab es unter den Nazis den Straftatbestand "Feindbegünstigung", der lebenslanges Zuchthaus oder die Todesstrafe bedeuten konnte. In der Schweiz erwartete die - wie es dort hieß - „Emigrantenschmuggler“ Disziplinarstrafen, unehrenhafte Entlassung aus dem Staatsdienst, Geldstrafen, Haft und im Fall des jüdischen Landarztes Nathan Wolf mehrjährige Internierungslager. 3

Bekannte Beispiele für Fluchthilfe sind:

Gottmadinger Gruppe um Josef Höfler

Die Gruppe um Josef Höfler aus Gottmadingen verhalf 15 Juden über die grüne Grenze in die Schweiz. Unter ihnen befand sich auch Jizchak Schwersenz, der 2 Jahre als untergetauchter Jude in Berlin überlebte und im Februar 1944 die Flucht über Singen, Radolfzell, Büßlingen wagte (Vgl. Film „Fluchtgrenzen“ von Jürgen Weber, 1995).

Im Jahr 1944 flog die Gruppe auf und Josef Höfler wurde inhaftiert. Seine Frau floh mit ihrer Tochter in die Schweiz und das Haus wurde von der Gestapo beschlagnahmt. Höflers Prozess wg. „Feindbegünstigung“ fand nicht mehr statt: im Mai 1945 erlebte Höfler im Konstanzer Gefängnis das Kriegsende.

Polizeikommandant Paul Grüninger

Der Kommandant der Kantonspolizei St. Gallen, Paul Grüninger, hat hunderten wenn nicht tausenden von - vor allem jüdischen - Flüchtlingen die Aufnahme im Kanton St. Gallen ermöglicht. Er gab Befehl, sie - entgegen der Weisungen des Eidgenössischen Polizei- und Justiz-Departements - nicht zurückzuweisen, hat Flüchtlingszahlen frisieren und Einreisedaten fälschen lassen, holte Flüchtlinge im Dienstwagen über die Grenze und hat Juden und Jüdinnen mit der Zusicherung einer Einreiseerlaubnis aus Dachau befreit. Als er aufflog, ließ der Mitwisser und Mitauftraggeber Regierungsrat Valentin Keel ihn fallen. Grüninger verlor seinen Posten, erhielt eine Geldstrafe und fand nie wieder eine Anstellung.

1971 wurde Grüninger in die Liste der Gerechten unter den Völkern aufgenommen. Im Jahr 1993 erschien das Buch von Stefan Keller „Grüningers Fall : Geschichten von Flucht und Hilfe“ im Rotpunktverlag, Zürich. Im Jahr 2014 kam der dokumentarische Spielfilm “Akte Grüninger“ von Alain Gsponer in die Kinos. Grüningers Geschichte steht zudem seit 25 Jahren im Zentrum der Schweizer Debatte um Zurückweisungen an der Grenze (s.u.).

Des weiteren wurde im Jahr 2023 in einem Projekt unter Federführung des Jüdischen Museums Hohenems eine von 52 Hörstationen Paul Grüninger gewidmet. 4

Fluchtgeschichten

In der Schweiz erwartete Flüchtlinge die spontane Unterstützung der Bevölkerung aber auch Verhöre durch die Grenzpolizei, Internierungs- und Arbeitslager 5 , Zurückweisungen (mit und ohne namentliche Erfassung, mit und ohne Auslieferung an die deutschen Behörden).

Flucht aus dem KZ Außenlager Radolfzell

Leonhard Oesterle war KPD Anhänger und kämpfte in einer Stuttgarter Widerstandsgruppe gegen die Nazis. Nach seiner Festnahme wurde er zu 5 Jahren Zuchthaus verurteilt und kam anschließend im KZ Dachau in „Schutzhaft“. Sein tschechischer Mithäftling Oldrich Sedlacek war nach der Annektion der Resttschechei auf dem Weg zur tschechischen Exilarmeee in Österreich festgenommen worden, er wurde von der Gestapo misshandelt und kam ebenfalls ins KZ Dachau. Für Arbeiten am Schießstand der SS-Kaserne wurden beide, zusammen mit etwa 120 weiteren KZ-Insassen, nach Radolfzell verlegt. Am 15.11.1943 gelang ihnen mit einem Boot die Flucht über den Zeller See in die Schweiz. Sie wurden freundlich aufgenommen und nicht an der Grenze zurückgewiesen. 6

Weitere Fluchtversuche aus dem Außenkommando Radolfzell waren nicht so glücklich. Leonhard Oesterle berichtet von drei tschechischen KZ-Häftlingen, die aus der Radolfzeller Kaserne flohen aber wieder eingefangen wurden. Mindestens einer von ihnen wurde hingerichtet.

Flucht aus dem Überlinger KZ Stollen

Adam Puntschart war zunächst in der Sozialistischen Arbeiterjugend, später im Kommunistischen Jugendverband Österreich aktiv. Nach seiner Festnahme kam er ins KZ Wöllersdorf. Er nahm auf Seiten der Republikaner am spanischen Bürgerkrieg teil, erlebte verschiedene südfranzösische Internierungslager (u.a. Gurs), floh und wurde wieder festgenommen. Diesmal kam er ins KZ Dachau und in diverse Dachauer Außenkommandos. Zuletzt musste er im Goldbacher Stollen / KZ Aufkirch bei Überlingen Sklavenarbeit verrichten.

Sein Mithäftling Wassili Sklarenko war nach Kämpfen in einer ukrainischen Widerstandsgruppe in deutsche Kriegsgefangenschaft geraten und kam nach einem gescheiterten Fluchtversuch ins KZ Dachau und später ebenfalls in den Goldbacher Stollen.

Beide konnten am 26.3.1945 mit Hilfe einer steinbedeckten Lore und ölverschmmiert (zum Schutz vor Spürhunden) aus dem Stollen fliehen. In vier Nachtmärschen gelangten sie über Ludwigshafen und den Hegau in die Schweiz. 7

Erschießung von fünf Deserteuren in Konstanz

Im Februar 1945 wurden fünf Deserteure auf dem Weg in die Schweiz aufgegriffen. Ein Feldgericht der 465. Division aus Ulm verurteilte sie in Engen zum Tode. 8 Die Hinrichtung wurde auf dem Schießplatz im Konstanzer Pfeiferhölzle vollzogen, wo die Soldaten auch verscharrt wurden.

Etwa 430 Deserteure schafften es bis Herbst 1944 in die Schweiz. Bis zum Kriegsende verzehnfachte sich diese Zahl. 9

Erschießung von fünf Angehörigen der Waffen-SS wegen Fahnenflucht in Radolfzell

Im März und April 1945 wandte sich die bisherige Verbrechens-und Strafroutine an der Waffen-SS-Unterführerschule Radolfzell auch gegen Angehörige der SS selbst: vor einer als Exekutionswand bezeichneten, nicht näher zu lokalisierenden Mauer auf dem Kasernenareal wurden fünf Angehörige der Waffen-SS wegen Desertion (Fahnenflucht) nach „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“ standrechtlich erschossen und auf dem städtischen Friedhof begraben. Sie hatten an der Schweizer Grenze um Aufnahme gebeten, die ihnen verwehrt wurde. Man übergab sie den deutschen Behörden.10

Schweizer Debatte um Zurückweisungen

Angestoßen durch eine Anfrage von Yad Vashem begann die Schweiz ab 1996 ihre Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus zu erforschen. Nach mehreren Zwischenberichten legte die Unabhängige Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg im Jahr 2002 ihren Endbericht (Bergier-Bericht) vor, der aus 12.000 Seiten verteilt auf 25 Bänden bestand. Hinsichtlich der Behandlung der Flüchtlinge überraschte viele die hohe Zahl von 20-30.000 an den Grenzen zurückgewiesenen Flüchtlingen, was so gar nicht zum bisherigen Selbstbild der Schweiz passte.

Eine sehr viel kleinere Zahl von "nur" 3000 an den Schweizer Grenzen zurückgewiesenen jüdischen Flüchtlingen, die von Serge Klarsfeld stammte, verkomplizierte die öffentliche Berichterstattung zusätzlich. Doch hier schien es sich nur um ein Missverständnis zu handeln, bezog sich die Zahl des Bergier-Berichts doch auf alle Flüchtlingskategorien, nicht nur auf Jüdinnen und Juden.

Eine Folge des Bergier-Berichts war die Verabschiedung des Rehabilitationsgesetzes, das am 1.1.2004 in Kraft trat. Es wurden sämtliche in den Archiven auffindbaren Verurteilungen von Fluchthelfern in der Zeit des Nationalsozialismus aufgearbeitet und die Urteile formell aufgehoben. 137 Rehabilitierungen konnten so stattfinden, allerdings kamen sie für die meisten Fluchthelferinnen und Fluchthelfer zu spät: Nur ein Fluchthelfer und drei Fluchthelferinnen erlebten ihre Rehabilitierungen noch selbst. 11

Literatur

 

Einzelnachweise

1 6500 Jüdinnen und Juden aus Baden und der Saarpfalz wurden am 22. Oktober 1940 in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert, wo viele starben. Auch Alice Fleischel, die bei dieser sog. Wagner-Bürckel-Aktion in Radolfzell verhaftet wurde, starb am 26. April 1941 in Gurs. 1944 wurde das Lager aufgelöst und die InsassInnen nach Auschwitz deportiert und vernichtet.
2 Insbesondere die unübersichtliche Grenzführung bei Schaffhausen eignete sich hierfür
3 Vgl. Overlack, Anne (2016) In der Heimat eine Fremde. Das Leben einer deutschen jüdischen Familie im 20. Jahrhundert, Klöpfer und Meyer, Tübingen, S. 79f
5 Internierungslager gab es u.a. in Diepoldsau (St. Gallen), Seewis (Graubünden), Leysin (Waadt) und Daveso (Tessin). Murimoos (Aargau) war ein Arbeitslager für deutsche Deserteure.
6 Vgl. Wolter, Markus: Waghalsige Flucht als letzter Ausweg, Südkurier, 15.11.2013
7 Vgl. Burger, Oswald (2007) Der Stollen
8 Nazideutschland erließ insgesamt ca. 30.000 Urteile gegen Deserteure. Von den 23.000 Todesurteilen wurden 15.000 vollstreckt.
9 Vgl.: Moser, Arnulf (2009): Fünf Deserteure im Pfeiferhölzle verscharrt. In: Südkurier Konstanz, 25.8.2009
10 Vgl. Köhler, Hans: Die SS-Buben von Radolfzell. Ein Erlebnisbericht. In: Hegau. Themenband „Hegau - Menschen – Schicksale“. Jahrbuch 63. Singen 2006, S. 235–256.
11 Vgl.: Rehabilitierung von Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern zur Zeit des Nationalsozialismus. Bericht der Rehabilitierungskommission über ihre Tätigkeit in den Jahren 2004–2008 vom 2. März 2009