"Euthanasie heißt ein leichter, sanfter Tod,
einem Sterbenden den Tod zu erleichtern oder einen solchen Tod herbeizuführen.
Die zukünftigen Herren der Erde, wie sie Nietzsche wünscht,
erlösen die Missratenen durch die 'Lehre vom schnellen Tod.'"
Philosophisches Wörterbuch, Kröner-Verlag, Leipzig 1943
Einführung
Die nationalsozialistische Rassenhygiene verbrämte die Zwangssterilisation von vermeintlich „Erbkranken“ und die „Euthanasie“-Massenmorde an PatientInnen von psychiatrischen Anstalten und Einrichtungen der Behindertenhilfe mit scheinbar medizinischen und juristischen Begründungsmustern und Begriffen, letztlich aber unter reinen Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten als „Gnadentod“ der „nutzlosen Esser“ und „Ballastexistenzen“. Sie konnte sich dabei auf längst Vorgedachtes berufen. So lieferte u.a. der katholische Moraltheologe Joseph Mayer, Assistent am Caritas-Institut Freiburg, in seiner „summa cum laude“ bewerteten Dissertation „ethische“ und „rechtliche“ Argumente für die „Sterilisation Anormaler von Staats wegen“; mit kirchlicher Imprimatur erschien der Text 1927 unter dem Titel „Gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker“ beim Herder-Verlag, Freiburg. Bereits 1920 lag eine beim Leipziger Philosophie-Verlag Felix Meiner erschienene, akademisch-spekulative Rechtfertigungsschrift für staatlich angeordnete „Euthanasie“ vor: Der emeritierte Rechtswissenschaftler Karl Binding und der Freiburger Psychiater Alfred Hoche veröffentlichten mit Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens die theoretische Grundlegung der Massenmorde an psychisch kranken und behinderten Menschen im Nationalsozialismus.
Im Rahmen der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde, die im November 1939 nach der Räumung von mehreren Heilanstalten in Pommern und Polen mit Krankenerschießungen in Piaśnica begonnen hatten, wurden bis 1945 insgesamt ca. 300.000 Menschen aus psychiatrischen Anstalten in Gaskammern, durch Aushungern, durch tödliche Medikamente, durch Nichtbehandlung oder mittels Giftspritzen umgebracht. Den Tötungen waren ab 1934 Zwangssterilisationen vorausgegangen, die bis 1945 an ca. 400.000 Menschen aus der Psychiatrie durchgeführt wurden. Nach Beendigung der systematischen Vernichtungsaktion „T4“ in den Jahren 1940 und 1941 mit etwa 70.000 Opfern folgte die in vielen Pflegeeinrichtungen praktizierte dezentrale „Euthanasie“.1
Die nach der Adresse der NS-Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4 "Aktion T4" genannten, in sechs Tötungsanstalten zentralisierten Massennmorde an psychisch kranken und behinderten Menschen begannen im Januar 1940 in der als „Anstalt A“ bezeichneten Vernichtungsstätte Grafeneck.
Über 10.600 psychisch kranke und behinderte Menschen, Kinder und Erwachsene, aus Pflegeeinrichtungen in Bayern, Baden, Württemberg, Hessen (Goddelau) und Nordrhein-Westfalen (Bedburg-Hau) wurden 1940 allein in der Tötungsanstalt Grafeneck umgebracht. Bei den „abgebenden Anstalten“ in Baden handelte es sich um 4 staatliche Heil- und Pflegeanstalten (Wiesloch, Illenau, Emmendingen, Reichenau), 3 konfessionelle Anstalten (Herten, Mosbach, Kork) und 9 kommunale Kreispflegeanstalten (Hub, Freiburg, Fußbach, Wiechs, Jestetten, Geisingen, Sinsheim, Weinheim, Krautheim).
Die Innenministerien Badens (Karlsruhe) und Württembergs (Stuttgart) fungierten als administrative Organisations- und Planungszentralen der „Aktion T4“ auf Landesebene. Die für die systematische Erfassung der badischen und württembergischen Pflegeeinrichtungen und die „Verlegungen“ ihrer PatientInnen 1940 verantwortlichen Medizinalbeamten waren Ludwig Sprauer2 und Eugen Stähle.
Die „Euthanasie“-Morde der „Aktion T4“ erwiesen sich 1942 hinsichtlich der angewandten Tötungstechnologie und des T4-Personaltransfers als Vorlauf für die Vernichtung der europäischen Juden in den deutschen Vernichtungslagern im besetzten Polen, insbesondere der "Aktion Reinhardt".
"Euthanasie" am Bodensee
Auch aus dem Bodenseeraum wurden zahlreiche Menschen der psychiatrischen Einrichtungen Reichenau und Weißenau zwangsterilisiert sowie in die Tötungsanstalten Grafeneck und Hadamar transportiert und dort ermordet.
Bislang konnten vierzehn „T4“-Opfer aus Radolfzell und den Ortsteilen ermittelt und deren Biographien recherchiert werden. Sie waren Patient/innen der psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten Reichenau, Emmendingen und Wiesloch, der Kreispflegeanstalt Geisingen, der Universitätsnervenklink Freiburg und/oder minderjährige „Pfleglinge“ der St. Josefsanstalt Herten und davor in Kinderheimen in Freiburg, Konstanz und Sigmaringen untergebracht.
Maria Amann 1899-1941 | Frieda Armbruster 1890-1940 | Alwin Bödler 1883-1940 | Walter Böhler 1934-1940 | Emma Braun 1886-1940 | Albertine Hässig, geb. Mattes 1890-1940 | Nikolaus Honsell 1887-1940 |
Otto Hans Keller 1893-1940 | Leopold Kohler 1887-1940 | Anna Ronkat 1904-1940 | Josefa Trost, geb. Klaus 1878-1940 | Helmut Waller 1920-1940 | Berta Welschinger 1902-1940 | Elisabeth Welschinger 1931-1940 |
Reichenau - Grafeneck (1940)
Die "Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz" (Reichenau). Luftbild, Luftverkehr Strähle, 1926. Sammlung Markus Wolter
In den Monaten Mai bis November 1940 wurden 214 Männer und 242 Frauen, Patient/innen der „Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz“ (Reichenau), mit 7 Transporten der „Gemeinnützigen Krankentransport GmbH“ („Gekrat“) in den gefürchteten „grauen Bussen“ - die ursprünglich roten Busse aus Beständen der Reichspost wurden 1941 zu Tarnzwecken grau-grün umlackiert - direkt in die Tötungsanstalt Grafeneck gebracht und dort in einer Gaskammer ermordet. Im Dezember 1940 und Januar/Februar 1941 erfolgte in drei weiteren Transporten die „Verlegung“ von 69 Reichenauer Patient/inen in die als Zwischenanstalt fungierende Anstalt nach Wiesloch, von wo aus die meisten in die Tötungsanstalt Hadamar verbracht wurden. Die Reichenauer Anstalt wies damit eine „Tötungsrate“ von über 50 % ihres Krankenstandes (869 Patient/innen) von Anfang 1940 auf.
Die Anstalt schickte ihren ersten Transport am 7. Mai 1940 mit 52 „sicherungsverwahrten“ Männern und Langzeitpatienten in den Tod, bzw. zunächst in die „Zwischenanstalt“ Zwiefalten, von wo sie am 12. Juni 1940 nach Grafeneck transportiert wurden.3
Spätestens beim zweiten Transport am 17. Juni 1940 von Reichenau nach Grafeneck, der 91 Frauen („A-L“) betraf, war Anstaltsdirektor Dr. Arthur Kuhn über die Bestimmung der „Verlegungen“ informiert. Im Rahmen des Freiburger Grafeneck-Prozess 1947/48 gab er in seiner Vernehmung vom 8.9.1947 hierüber Folgendes zu Protokoll:
„Zwischen dem ersten und dem zweiten Transport war Medizinalreferent Sprauer in der Anstalt. Dr. Sprauer kam offenbar zur Reichenau, um mich über die Bestimmung der Transporte zu unterrichten. Er erklärte mir, es sei von Adolf Hitler ein Gesetz unterzeichnet worden, wonach die Euthanasie erlaubt wäre oder durchgeführt werden müsse. Er erklärte mir auch erstmals, dass die Krankenverlegungen nach unbekannten Anstalten diesem Zweck dienen würden. Weiters erklärte Dr. Sprauer, ich dürfe über die Sache nicht reden, auch nicht mit meinen Anstaltsärzten, ich würde sofort wegen Hochverrat zur Verantwortung gezogen. (…) Einige Zeit, nachdem der erste Transport von der Reichenau weggekommen war, erfuhr ich auch durch mehrere Angehörige von verlegten Patienten, dass die verlegten Kranken getötet worden waren. Da ich auch von den im Volk umgehenden Gerüchten erfuhr, war mir dies bald nicht mehr zweifelhaft.“4
Trotz zahlreicher anderslautender Berichte des Pflegepersonals wollte sich ausgerechnet Kuhn 1947 nicht erinnern, dass auch die meisten Patienten durchaus wussten, wohin die Fahrt mit den „grauen Bussen“ ging und dass sich bei den Transportzusammenstellungen auf dem Klinikgelände unsägliche Szenen abspielten. Nach Kuhns Erinnerung blieb dagegen alles ruhig:
„Die Patienten wussten von der Zweckbestimmung der Transporte nichts. Die Patienten bestiegen ahnungslos die Omnibusse. Die Abtransporte gingen deshalb auch immer ruhig vor sich.“
Die auffälligen, bei ihren Fahrten durch die Städte und Dörfer beobachteten drei Reichspost-Busse mit den weiß getünchten Fenstern fuhren - begleitet von einem Sanitätskraftwagen und angeführt vom PKW des Transportleiters - von Reichenau über Radolfzell nach Grafeneck. Fahrtroute: Reichenau - Radolfzell - Stockach - Meßkirch - Sigmaringen - Gammertingen - Engstingen - Gomadingen - Marbach - Grafeneck (Entfernung lt. Straßenatlas von 1940 über „Reichs“- „Haupt-“ und „Sonstige gute Straßen“: ca. 140 km; Fahrzeit: ca. 2,5 - 3 Stunden).
Einer von drei Bussen - hier noch in der ursprünglichen roten Farbe und mit dem Signet der Reichspost - der als Tarnorganisation eingerichteten "Gemeinnützigen Krankentransport GmbH (Gekrat), mit denen pro Transport durchschnittlich 75 Patient/innen von den Pflegeeinrichtungen nach Grafeneck gebracht wurden. Diese Zahl entsprach der "Kapazität" der dortigen Gaskammer. Personal der Gekrat, Wirtschaftsgebäude Grafeneck, 1940. Fotografie: Gedenkstätte Grafeneck.
In diesem ehemaligen Schuppen auf dem Anstaltsgelände von Grafeneck wurde im Oktober 1939 der Vergasungsraum installiert. Im Januar 1940 begannen dort die Tötungen im Rahmen der Aktion T4. Das Gebäude wurde auf Veranlassung der Samariterstiftung im Jahr 1965 spurlos abgetragen und durch neue landwirtschaftliche Gebäude ersetzt. Fotografie: Gedenkstätte Grafeneck
Nach der Schließung der Heil- und Pflegeanstalt Reichenau im Februar 1941 wurde dort eine nationalsozialistische Eliteschule NAPOLA eingerichtet
Als hätte es die „Heil- und Pflegeanstalt Reichenau“ nie gegeben: Die „Nat.Pol. Erziehunganstalt“, eingetragen im aktualisierten Stadtplan von Konstanz, Vermessungsamt Konstanz, von 1941.
St. Josefs-Anstalt Herten - Grafeneck (1940)
Die von Ingenbohler Kreuzschwestern u.a. aus Hegne betreute, seit 1931 unter Leitung von Direktor Karl Vomstein stehende St. Josefs-Anstalt Herten (Rheinfelden), deren damaliger Protektor der Freiburger Erzbischof Conrad Gröber war, verstand sich in den 1930er- und 1940er Jahren als „Privat-, Unterrichts- und Erziehungsanstalt für Geistesschwache und Epileptische katholischer Konfession. Pflegeanstalt für Nichtbildungsfähige jeder Konfession, Alters und Geschlechts“.5
St. Josefs-Anstalt Herten, zeitgenössische Ansicht, um 1935.
Im Rahmen der „Aktion T4“ wurden die damals rund 780 Anstaltsinsassen 1939 per Erlass des Reichsinnenministeriums systematisch erfasst und zunächst jene Pfleglinge selektiert, die der „Euthanasie“ „zugeführt werden“ sollten . Die von der „T4“-Planungszentrale stammenden Meldebögen waren im Oktober 1939 in Herten eingetroffen und wurden von Direktor Karl Vomstein bis November 1939 fristgerecht ausgefüllt und nach Berlin zurückgeschickt. Zwischen Juni und Dezember 1940 transportierte die „Gekrat“ auf „ministerielle Anordnung“ des badischen Innenministeriums, Karlsruhe, schließlich 345 Pfleglinge, darunter viele Kinder und Jugendliche in fünf Transporten nach Grafeneck ab; in den ersten drei Transporten kamen 221 von ihnen zunächst in die als „Zwischenanstalt“ fungierende Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen, bevor auch sie nur wenige Wochen später nach Grafeneck „verlegt“ und dort ermordet wurden. Von den Hertener Pfleglingen kamen viele aus der Region Oberrhein und Hochrhein sowie aus dem westlichen Bodenseeraum; sie lebten 1940 vielfach bereits mehrere Jahre in der St. Josefs-Anstalt. Sofern sie Vorschul- oder Schulkinder waren und nach 1934 eingewiesen worden waren, war dies eine Folge des seit 1. Januar 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuches“. So bekamen die Schulen des Landkreises Konstanz 1934 eine Aufforderung, nach den Kriterien dieses Gesetzes Listen zu erstellen und an das Kreisschulamt in Konstanz weiterzuleiten. Es sollten so genannte „Bildungsunfähige“ aufgeführt werden: „Schwachsinnige, taubstumme, blinde, epileptische und gebrechliche Schulkinder.“ Zwei Monate später sollten aufgrund eines Erlasses des badischen Kultusministers auch jene „erbkranken“ Kinder und Jugendliche gemeldet werden, die in den letzten 10 bis 15 Jahren aus der Volksschule entlassen worden seien.6
Der langjährige Rektor der Radolfzeller Volksschule, der „Alte Kämpfer“ (NDAP-Eintritt 1931) und Uniformträger Adolf Bonauer, meldete beispielsweise dem Kreisschulamt punktlich zum gesetzten Termin acht Fälle (3 Jungen und 5 Mädchen); zwei der Genannten waren bereits 1927 als „bildungsunfähig“ wegen Epilepsie in die Anstalten Herten und Kork eingewiesen worden. Die anderen lebten in der Obhut ihrer Familien. Den Grund der Meldungsaufforderung sprach eine neuerliche Aufforderung vom 16. Januar 1935 offen aus: „Damit die Bezirksärzte das wegen der eventuellen Sterilisierung Erforderliche in die Wege leiten können.“7
Auch wenn in Folge in Einzelfällen erwirkt werden konnte, die gemeldeten Kinder bei ihren Familien zu lassen und ihnen Privatunterricht in Lesen, Schreiben und Rechnen zu geben, drohte über das Kreisschulamt die jederzeitige Zwangseinweisung in ein Heim. Zusammen mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Konstanz forderte Ebner nochmals im Januar 1936 dazu auf, „neben den schon dem Laien als erbkrank verdächtig erscheinenden Kindern auch leichtere Fälle zu melden“.8
In den Jahren 1935-1938 kam es in mindestens drei Fällen - teils über „Umwege“ - zu Zwangseinweisungen von Radolfzeller Kindern in die St. Josefs-Anstalt, darunter 1937 der damals erst zweijährige Walter Josef Böhler, der 1940 über Emmendingen nach Grafeneck transportiert und dort ermordet wurde.
Im Rahmen umfassender Vorermittlungen zum ersten Grafeneck-Prozess vor dem Landgericht Freiburg 1947/48 wurde von Landgerichtsrat Dr. Simon Beweismaterial zu verschiedenen Anstalten sichergestellt. Insbesondere bei der St. Josefsanstalt gelang es ihm, bis ins Einzelne gehende Feststellungen darüber zu treffen, welche Personen in welchen Transporten „im Zuge der planwirtschaftlichen Maßnahmen in den ersten Kriegsjahren der Euthanasie zugeführt wurden.“9
Der Hertener Anstaltsdirektor Karl Vomstein wurde im Rahmen der Vorermittlungen nicht als Angeklagter, sondern lediglich als Zeuge vernommen. Wie auch im Falle des Reichenauer Direktors Dr. Arthur Kuhn erging auf Grundlage der umfassenden Vernehmungen kein Haftbefehl gegen ihn.10
Recherche und Text: Markus Wolter, 2016.
Weißenau - Grafeneck (1940/41)
Aus der Heilanstalt Weißenau (bei Ravensburg) gingen in der Zeit vom 20. Mai 1940 bis zum 13. März 1941 im Rahmen der Aktion T4 11 Transporte in die Tötungsanstalt Grafeneck sowie in die Heilanstalt Weinsberg 11 . Insgesamt fielen der im Verborgenen stattfindenden Mordaktion 691 Menschen zum Opfer.12
In den leer stehenden Räumlichkeiten der Weißenau wurden in der Folge Zwangsarbeiter aus den Rüstungsbetrieben Zeppelin und Dornier in Friedrichshafen untergebracht. Auch Konstruktionsbüros dieser Firmen wurden hier eingerichtet. 13
Grafeneck-Akten nun Online zugänglich
Das Staatsarchiv Sigmaringen hat fast 7000 Seiten zum Grafeneck-Prozess, Staatsanwaltschaft Tübingen 1948, digitalisiert und online gestellt. Es handelt sich dabei um Ermittlungsakten, Anklagepapiere, Aussagen von Tätern und ZeugInnen, Urteile, Korrespondenz, Skizzen, u.v.m. rund um die „Euthanasie“morde des Jahres 1940.
Die Akten sind inhaltlich über ein Online-Findbuch erschlossen und verfügen über ein Orts- und ein Personenregister.
Der Bildexplorer erlaubt die zügige Navigation durch die Dokumente, deren Vergrößerung oder Aufhellung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Tübingen. Strafakten im Grafeneck-Prozess, Digitalisate, Staatsarchiv Sigmaringen, Bestand Wü 29/3 T 1
Quellen
- Wikipedia: Aktion T4
- Wikipedia: Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
- Wikipedia: Tötungsanstalt Schloss Grafeneck
- Wikipedia: NS-Tötungsanstalt Hadamar
- Jenner, Harald: Quellen zur Geschichte der “Euthanasie”-Verbrechen 1939-1945 in deutschen und österreichischen Archiven. Ein Inventar. Im Auftrag des Bundesarchivs bearbeitet von Dr. Harald Jenner 2003/2004; Bundesarchiv Berlin, PDF
- Breucker, Dorothee: Dr. Martha Fauser - eine Ärztin im Nationalsozialismus. In: Eitel, Peter (Hg.): Ravensburg im Dritten Reich: Beiträge zur Geschichte der Stadt. Oberschwäbische Verl.-Anstalt, Ravensburg 1997, S. 379-390
- Kretschmer, Manfred: Die Heilanstalt Weißenau 1933 bis 1945. In: Eitel, Peter (Hg.): Ravensburg im Dritten Reich: Beiträge zur Geschichte der Stadt. Oberschwäbische Verl.-Anstalt, Ravensburg 1997, S.361-378
- Fuchs, Petra / Rotzoll, Maike (Hg.): „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“. Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“. Göttingen, Wallstein 2007.
- Sennekamp, Marita: Die badische Heil- und Pflegeanstalt bei Konstanz: eine wechselvolle Geschichte zwischen Krankenfürsorge und Euthanasie
- Faulstich, Heinz: Von der Irrenfürsorge zur „Euthanasie“ : Geschichte der badischen Psychiatrie bis 1945. Freiburg im Breisgau. Lambertus, 1993.
- Richter, Gabriel (Hrsg.): Die Fahrt ins Graue(n). Die Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen 1933-1945 und danach. Zweite, durchgesehene und erweiterte Auflage, Emmendingen 2005.
- Staatsanwaltschaft Tübingen: Strafakten im Grafeneck-Prozess („Euthanasie“akten) → Digitalisate, Staatsarchiv Sigmaringen, Bestand Wü 29/3 T 1
Einzelnachweise