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Pauline Kindler

Paulinekindler  

Pauline Kindler, Passbild von 1947, Privatbesitz.

Pauline Kindler wurde am 16.09.1903 als zweites von drei Kindern des Schuhmachermeisters August Kindler und dessen Ehefrau Maria, geb. Mayer, in Radolfzell geboren. Obwohl sie eine begabte Schülerin war, blieb ihr der Besuch des Gymnasiums und eine höhere Ausbildung verwehrt, während ihre Brüder Josef und Karl Abitur machen und studieren konnten. Sie arbeitete ab 1923 zunächst als Kontoristin/Stenotypistin bei Schiesser, musste diese Arbeit aber wegen häufiger, krankheitsbedingter Fehlzeiten und psychischer Probleme aufgeben und wurde Arbeiterin bei Allweiler und in der Strickwarenfabrik Schroff (Radolfzell).

Am 19.6.1934 wurde Pauline Kindler in Begleitung und auf Antrag ihrer Mutter in die Heil- und Pflegeanstalt Reichenau aufgenommen. Diagnosestellung bei Aufnahme: „Schizophrenie (paranoid)“. Nach Einspruch ihres Bruders Josef Kindler, der seine Schwester rechtlich als „Pfleger“ vertrat und sowohl die Diagnose anzweifelte als auch den Versuch unternahm, die drohende Sterilisierung zu verhindern, wurde von Seiten der Anstalt von Med. Rat Dr. Hermann Zwilling ein umfassendes Gutachten zum Krankheitsbild und Krankheitsverlauf der Patientin erstellt, das die Erstdiagnose „bestätigte“.

Der klinische Direktor der Reichenauer Anstalt, Dr. Arthur Kuhn, beantragte am 7.7.1934 beim Erbgesundheitsgericht Konstanz die „Unfruchtbarmachung“ Pauline Kindlers auf Grund der §§ 1-3 des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wegen angeblicher Schizophrenie. Das Erbgesundheitsgericht bestätigte am 12.11.1934 den Antrag Kuhns und ordnete die Zwangssterilisation Kindlers an, die in der Zeit zwischen dem 28.11. und 10.12.1934 im Wöchnerinnenheim Konstanz durchgeführt wurde - damit noch vor Verstreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruchsfrist von vier Wochen. Die Heil- und Pflegeanstalt Reichenau entließ Pauline Kindler mit dem Aktenvermerk „gebessert und schonungsbedürftig“ am 12.12.1934 wieder nach Hause.

Kindler Stolperstein  
Stolperstein für Pauline Kindler, Bismarckstr. 3, Radolfzell, verlegt am 11. September 2015.

Pauline Kindlers erster Antrag auf „Wiedergutmachung“ von 1958 wurde von der Behörde „mangels Feststellbarkeit von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen“ abgewiesen. Ein zweiter Antrag von 1970 wurde ebenfalls abgewiesen mit der Begründung, der Sterilisierung läge „ein ordentlicher und rechtskräftiger Beschluss des Erbgesundheitsgerichtes“ zugrunde. Nur wenn Sterilisierungen ohne einen solchen Beschluss vorgenommen wurden, wären Entschädigungsleistungen zu gewähren.

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Der Wortlaut des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (1.1.1934)

Dieser Kammerentscheid wurde von Pauline Kindler vor dem Landgericht Stuttgart erfolgreich angefochten. Die Behörde gewährte ihr schließlich 1972 (Zitat:)

a. Für entgangene Lebensfreuden

b. Für entgangenen Unterhalt an durch die Sterilisierung nicht geborener Kinder

eine Pauschalabfindung in Höhe von DM 3.000,–

1961 vermachte sie ihre Haushälfte in der Hebelstraße 8 an eine zu gründende Stiftung, die eine Wohnstätte für „unbescholtene, unverheiratete, mittellose Frauen“ werden sollte und war damit die Gründerin des Frauenhauses in Radolfzell.

Eine lebende Angehörige Pauline Kindlers ist ihre Nichte Ursula Wagner, Achern.

In einem Neubeugebiet im Norden der Stadt wird durch eine nach ihr benannte Straße an Pauline Kindler erinnert.

Recherche: Markus Wolter

Patenschaft: Pauline-Kindler-Stiftung, Radolfzell

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Quellen:

Wiedergutmachungsakte, Staatsarchiv Freiburg F 196/1 Nr. 11767. Krankenakte, Heil- und Pflegeanstalt Konstanz / ca. 1910-1940; Patientenakten Frauen; Buchstabe K; Krankenakte Pauline Kindler, geb. 16. Sept. 1903, Staatsarchiv Freiburg, StAF, B 822/2 Nr. 1281; Stadler, Christof: Erfra(e)ulich – Frauen in der Radolfzeller Stadtgeschichte, in: Hegau 67 (2010), Zeitschrift für Geschichte, Volkskunde und Naturgeschichte des Gebietes zwischen Rhein, Donau und Bodensee. Themenband „Personen, Traditionen - Geschichte“, S. 5–40, zu Pauline Kindler hier S. 32f.